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.Konzept zur abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich
Die systematische Verankerung der Palliativmedizin in Österreich erfolgte erstmals im Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) 1999 unter dem Titel "Hospiz". Im ÖKAP/GGP 2001 wurde der flächendeckende Auf- und Ausbau von Palliativeinheiten in den Akutkrankenhäusern zwischen dem Bund und allen Bundesländern vereinbart und konkret geplant. Dies war der erste Schritt zu einem alle Versorgungsbereiche umfassenden Hospiz- und Palliativversorgungskonzept in Österreich.
In der ab 2005 gültigen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens haben der Bund und alle Bundesländer Einvernehmen darüber erzielt, dass "eine österreichweit gleichwertige, flächendeckende abgestufte Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich einheitlich zu planen sowie prioritär umzusetzen" ist. Weiters heißt es: "Im Sinne eines bedarfsgerechten Angebotes ist die Realisierung der übergreifenden Planung der Palliativ- und Hospizversorgung in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Gesundheitsversorgung, d.h. im stationären Akut- und Langzeitbereich, im ambulanten Bereich sowie an den Nahtstellen zum Pflegebereich sicherzustellen."
In diesem Zusammenhang wurde im Auftrag des Gesundheitsressorts das Konzept einer abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung von einer Expertengruppe erarbeitet. In dieser Expertengruppe waren alle Bundesländer sowie die Organisationen Dachverband Hospiz Österreich und Österreichische Palliativgesellschaft vertreten. Dieses Konzept, bestehend aus einem Versorgungssystem mit sechs „Bausteinen", wurde im Jahr 2006 von einer Arbeitsgruppe, in der Bund, Länder, Sozialversicherung und Ärztekammer vertreten waren, bestätigt.
Anfragen dazu richten Sie bitte an: ursula.pigisch@bmg.gv.at.
Letzte Aktualisierung am: 02.02.2009

